Seit dem 17.02.2017 ist die Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft. Danach gilt der Freiburger Einsilbertest auch im Störschall als Standard. Lesen Sie mehr dazu ab Seite 26.

Ende Januar 2017 erhielten 157 Hörakustiker im Lübecker Kolosseum ihren Gesellenbrief. Ein Stimmungsbild der feierlichen Freisprechung gibt es ab Seite 52.

Ein neunjähriges, mehrfachbehindertes und schwerhöriges Mädchen kann wieder am sozialen Leben teilnehmen. Wie dies gelungen ist, schildern wir ab Seite 80.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Preisangabe in Schaufenstern nicht länger notwendig ist. Wer seine Waren dennoch auszeichnen möchte, muss gewisse Regeln beachten. Welche das sind, erfahren Sie ab Seite 32. „Hörakustik“ – einfach mehr wissen!

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