
Nun erklärte Sonova, dass Zahlungsbefehle im Wert von etwa 26 Millionen Schweizer Franken eingegangen seien. Das sind etwa 21,6 Millionen Euro. Gegen sämtliche Forderungen sei Einspruch eingelegt worden. Weitere Zahlungsbefehle erwarte Sonova zudem nicht. Die Investoren des Hörgeräteherstellers versuchten erlittene Verluste aufgrund einer angeblich verspäteten Gewinnwarnung geltend zu machen und hätten vorsorglich die Eintreibung des Geldes veranlasst, um eine Verjährung der behaupteten Ansprüche zu verhindern. Ob die Gewinnwarnung im März 2011 rechtzeitig erfolgte, werde von der Schweizer Börse geprüft. zg