Foto: AdobeStock/MQ-Illustrations

Lärmschwerhörigkeit ist eine anerkannte Berufskrankheit. Besteht bei einem Arbeitnehmer der Verdacht auf eine beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit, wird zunächst ein Feststellungsverfahren durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) durchgeführt. Um die Auswirkungen langfristiger Lärmeinwirkungen auf das Gehör zu erfassen und zu beurteilen, wird für jeden Einzelfall die effektive Lärmdosis (ELD) ermittelt – ein kompliziert zu berechnender Wert, für den die Lärmbelastungsphasen des gesamten Arbeitslebens einer Person herangezogen werden. Um das Berechnungsverfahren einfacher zu gestalten, hat die DGUV nun neue Einwirkungstabellen veröffentlicht. Sie sollen es erleichtern, die Bedeutung der ermittelten Lärmeinwirkung für eine vorliegende Schwerhörigkeit zu beurteilen. Dabei gibt es gesonderte Tabellen für Frauen und Männer, da, so die DGUV, „Frauen im Alter nachweislich besser hören, aber empfindlicher auf Lärm reagieren“. Details und Berechnungsbeispiele sind in der Zeitschrift „DGUV forum“, Ausgabe 12/2023, veröffentlicht. Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland: Im Jahr 2022 wurden laut DGUV 6 637 neue Anerkennungen verzeichnet.

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Abonnieren | Mediadaten

© 2018 hoerakustik.net