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Rauchwarnmelder müssen gemäß DIN-Norm 14676 nach zehn Jahren (plus sechs Monate) verpflichtend ausgetauscht werden. Da die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern ab dem Jahr 2003 nach und nach in allen deutschen Bundesländern eingeführt wurde, nähert sich nun zum zweiten Mal der Tauschzeitpunkt. Erheblich hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen haben gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf die Kostenübernahme spezieller Rauchwarnmeldesysteme, die ihren Bedürfnissen angepasst sind. Hierauf sollten Hörakustiker ihre Kunden aufmerksam machen.

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