RauchmelderFür einen Kunden mag es ganz einfach klingen. Ich bin gehörlos, brauche einen Funk-Rauchwächter und da dieser meinem Behinderungsausgleich dient, zahlt ihn die gesetzliche Krankenkasse. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt sieht das anders. Schließlich gilt es zwischen den verschiedenen Arten von Behinderungsausgleich zu unterscheiden. Jessica Stannigel hat sich mit diesem Thema in der aktuellen Ausgabe auseinandergesetzt. Das vollständige Urteil zum herunterladen finden Sie hier.

 

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