Österreich: Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumschutz informiert, dass künftig grundsätzlich alle sechs Jahre statt bisher alle fünf Jahre ein Hörgerät ersetzt wird. Diese Änderung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Hintergrund ist laut dem Ministerium, dass moderne Geräte technisch langlebiger geworden sind. Wenn ein Hörgerät beschädigt ist oder das Hörvermögen sich verändert, kann weiterhin auch früher ein Ersatz bewilligt werden.
