Seit dem 01.05.2026 haben gesetzlich Versicherte in Österreich nicht mehr alle fünf, sondern nur noch alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörsystem. Darüber zeigte sich die Präsidentin des Österreichischen Schwerhörigenbundes (ÖSB) Brigitte Slamanig gegenüber der Austria-Presse-Agentur (APA) sehr besorgt. Für viele Betroffene bedeute das Vorhaben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), dass sie ein weiteres Jahr mit bestehenden Geräten auskommen müssten, obwohl sich das Hörvermögen und die Anforderungen im Alltag möglicherweise verändert hätten. Bei schwerhörigen Menschen verschlechtere sich das Gehör im Durchschnitt um rund 3 dB pro Jahr, so Slamanig weiter. Momentan sei die einkalkulierte Verstärkungsreserve der Geräte von bisher 15 dB exakt auf fünf Jahre ausgelegt. Im sechsten Jahr entstehe eine medizinisch messbare Versorgungslücke. Zudem betonte sie: „Bei Kindern kann eine nicht ausreichende Hörstärke zu Verzögerungen in der Sprachentwicklung und zu Bildungslücken führen.“
Auf Nachfrage der APA begründete die ÖGK den Schritt damit, dass moderne Hörgeräte technisch deutlich langlebiger geworden seien. Für die Versicherten bleibe die Versorgung „unverändert verlässlich“. Falls ein Hörgerät defekt sei oder sich das Hörvermögen verändert habe, könne das Hilfsmittel wie bisher früher ersetzt werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Krankenkasse; Versicherte sollen sich diesbezüglich an Fachärzte oder Hörakustiker wenden. Für eine vorzeitige Versorgung ist immer eine fachärztliche Verordnung erforderlich. Der ÖSB verwies darauf, dass die Aufwendungen für Hörgerätezuschüsse lediglich 0,35 % der ÖGK-Gesamtausgaben ausmachen. Somit ließe sich durch die Kürzung kaum etwas einsparen, allerdings könnten die Kosten langfristig um ein Vielfaches anwachsen.
