Bildbeschreibung: Auf dem Foto ist die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit Mitgliedern der FinanzKommission Gesundheit abgebildet.
Foto: BMG/Xander Heinl

Die FinanzKommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegt, der den Grundstein für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) legen soll. Danach klafft bereits im kommenden Jahr in der GKV eine Finanzierungslücke von rund 15 Milliarden Euro auf. Bleiben Maßnahmen aus, wird diese Finanzierungslücke bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen. Für Versicherte und Arbeitgeber ergibt sich eine Mehrbelastung von durchschnittlich 260 Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf etwa 680 Euro ansteigt. Die maximale Mehrbelastung kann dabei im Jahr 2030 bis zu 1.440 Euro jährlich betragen.

Diese Mehrbelastungen lassen sich vor allem durch den starken Anstieg der Ausgaben erklären. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere die Entwicklung von Preisen und Vergütungen im Gesundheitswesen sowie frühere politische Entscheidungen, die in vielen Bereichen vom Grundsatz stabiler Beitragssätze abgewichen sind. Auf der Einnahmenseite besteht zudem eine erhebliche Abhängigkeit von der Lage am Arbeitsmarkt.

Der Bericht enthält 66 konkrete Empfehlungen, die eine kurzfristige Stabilisierung der Finanzen ab 2027 bewirken sollen. Ihr Gesamtvolumen beträgt rund 42 Milliarden Euro in 2027 sowie 64 Milliarden Euro in 2030 auf und umfassen Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite. Die Empfehlungen wurden in drei Kategorien eingeteilt: Sechs Vorschläge der Kategorie A* können die Versorgungsqualität durch Abbau von Über- und Fehlversorgung verbessern und sparen rund eine Milliarde Euro in 2027. 46 weitere Empfehlungen der Kategorie A umfassen Maßnahmen mit einer Gesamtwirkung von etwa 37 Milliarden Euro in 2027, ohne dabei die Versorgung zu beeinträchtigen. Kategorie B umfasst die übrigen 14 Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von sechs Milliarden Euro in 2027, bei denen unsichere oder negative Effekte auf die Qualität, den Zugang oder die Verteilungsgerechtigkeit nicht ausgeschlossen werden können.

Für den Bereich der Hilfsmittelversorgung konstatiert die FinanzKommission einen kontinuierlichen Anstieg der Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren. Zwar lag die durchschnittliche Veränderungsrate für die Hilfsmittelausgaben (+4,9 %) etwa auf dem Niveau der durchschnittlichen Veränderungsrate der gesamten Leistungsausgaben in der GKV (5 %), aber dennoch oberhalb der Zuwächse der beitragspflichtigen Einnahmen (+4,0 %). Kostentreiber sei zuletzt vor allem die Preiskomponente gewesen, die durch allgemeine Kostensteigerungen, leistungsausweitende Rechtsprechung und technische Innovationen beeinflusst wird. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sei allerdings davon auszugehen, dass auch die Mengenkomponente wieder eine stärkere Rolle für die Ausgabenentwicklung spielen dürfte.

In ihrer Reformempfehlung Nr. 47 plädiert die FinanzKommission für die Wiedereinführung von Ausschreibungen sowie für eine Ausweitung der Festbeträgen. 2019 wurden Ausschreibungen für Hilfsmittel infolge einer zu starken Preisfokussierung auf Kosten der Qualität durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verboten und durch Rahmenverträge ersetzt. Festbeträge gelten aktuell nur für vier Produktgruppen – darunter auch Hörhilfen –, könnten aber auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden, heißt es im Bericht. Nach Ansicht der Experten ließen sich bereits 2027 durch Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich ca. 0,2 Milliarden Euro einsparen und durch Festbeträge ab 2029 jährlich ca. 0,5 Milliarden €. Beide Maßnahmen wurden der Kategorie B zugeordnet. Demnach können negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität nicht ausgeschlossen werden.

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