Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH sowie drei Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro verhängt – wegen unerlaubter Preisabsprachen mit Händlern. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 07.05.2025 hervor. „Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und einer Durchsuchungsaktion im September 2022“, heißt es in der Meldung weiter. Mitarbeitende von Sennheiser hätten seit 2015 – neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise – auch Abstimmungsmaßnahmen über die Verkaufspreise für Premiumkopfhörer an Endverbraucher getroffen. Dabei wurde Druck ausgeübt, dass die Händler Verkaufspreise erhöhen und nicht zu sehr unter der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) bleiben. „Nach dem Übergang des Geschäftsbereiches auf Sonova wurden diese Abstimmungsmaßnahmen in geringerer Intensität bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamts im September 2022 fortgesetzt“, so die Behörde. Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Sennheiser und Sonova mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hätten und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte.