Die Entscheidung des Monats

Ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenversicherung und ohne die erforderliche Präqualifizierung versorgte ein Leistungserbringer die Versicherten der betreffenden Kasse und schickte ihnen dann eine private Rechnung. Die Versicherung klagte gegen dieses Verhalten. Das Urteil des Sozialgerichtes Nürnberg zu dem Fall macht klar, warum der Leistungserbringer unzulässig handelte – und warum Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Innungen für alle Beteiligten sinnvoll sind.

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Was für Brillen bedeutsam ist, kann auch für Hörgeräte schnell Relevanz haben. Deshalb ist es für den Hörakustiker wichtig, bedeutende Entwicklungen in der Rechtsprechung zu anderen Gesundheitshandwerken im Blick zu haben. Die nachfolgend vorgestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) verbietet zwar nicht die Werbung mit mehreren Produkten zu einem Gesamtpreis – sogenannte Leistungspakete –, eine Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille hingegen kann wettbewerbsrechtlich verboten sein.

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Der Sternchenhinweis ist mittlerweile in der Zeitungswerbung üblich: Kein Mobilfunkanbieter kommt mehr ohne ihn aus, um wesentliche Angebotsvoraussetzungen kurz und bündig darzustellen. Selbst beim Bäcker oder in der Imbissbude findet man auf den Speise- und Getränkekarten Sternchen und die dazugehörigen Hinweise, wie etwa auf Konservierungsstoffe. Warum es lohnt, einen Blick auf die rechtlichen Anforderungen zu werfen, erfahren Sie hier.

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„Keine Staffelung von Urlaubsansprüchen nach dem Alter!“ Gerade hatten wir uns diesen einprägsamen Merksatz, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2009 den deutschen Gerichten und auch den deutschen Arbeitgebern in das Stammbuch geschrieben hatte, gemerkt, schon gibt es eine Neuerung. Das Bundesarbeitsgericht räumt in einem aktuellen Urteil den Arbeitgebern gewisse Spielräume ein.

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Werbung ist gut, Werbung ist wichtig, Werbung ist richtig. Denn durch Werbung können Hörakustiker ihre erfolgreiche Arbeit darstellen und öffentlichkeitswirksam präsentieren. Doch nach Auffassung mehrerer Gerichte ist die Werbung beim Akustiker im bestimmten Fällen unlauter.

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Zu vier Jahren Haft wurde die Inhaberin eines Pflegedienstes verurteilt. Sie hatte gegenüber der Kranken- und Pflegeversicherung Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden und Leistungen, die zwar tatsächlich ausgeführt wurden, aber durch Personal, das nicht die vertraglich geforderte Zusatzqualifikation nachweisen konnte.

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Seit Jahren hält sich das Vorurteil der Servicewüste Deutschland. Insbesondere im Dienstleistungsbereich werden ein freundliches Lächeln und Hilfsbereitschaft von Kunden oftmals vermisst. Dienstleistungsintensive Handwerksbetriebe mit einer hohen Kundenbindung – wie in der Hörgeräteakustik – sind davon weniger betroffen als der Einzelhandel. Trotzdem lohnt sich auch für Hörakustiker ein Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein. Denn das beschäftigte sich mit einem unfreundlichen Mitarbeiter einer Handwerkskammer.

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Wenn es nachts brennt, sterben die meisten Bewohner statisch gesehen nicht durch die Flammen, sondern durch den Rauch, den sie zuvor meist im Schlaf eingeatmet haben. Wie gut also, dass in den meisten Bundesländern die Hausbewohner Rauchmelder anbringen müssen. Doch was machen Gehörlose, denen mit konventionellen Rauchmeldern nicht geholfen ist? Damit beschäftigt sich Alexandra Gödecke in der Entscheidung des Monats in der "Hörakustik".

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Qualität aus Meisterhand. So oder so ähnlich werben Handwerksbetriebe um Kunden. Die vertrauen darauf, dass man dort etwas von seinem Handwerk versteht. So soll es auch bleiben nach der Auffassung der Richter am Bundesverwaltungsgericht. Denn auch das Hörgeräteakustikerhandwerk ist ein sogenanntes zulassungspflichtiges Handwerk. Soll heißen es ist ein Qualifikationsnachweis erforderlich, etwa um sich selbstständig zu machen.

Die Meisterpflicht hat dabei nicht den Zweck Unternehmer zu gängeln, sondern als Schutz dem Verbrauchers zu dienen. Denn Handwerke, bei denen die Meisterpflicht besteht, sind sogenannte gefahrgeneigte Berufe. Dort wird ein besonderer Schutz des Verbrauchers verlangt, der mit der „Meisterpräsenz“ gewährleistet werden soll.

In der aktuellen Diskussion um die Überprüfung der deutschen Meisterpflicht seitens der Europäischen Kommission stärkt die Entscheidung die deutsche Politik und das deutsche Handwerk. Mehr zum Urteil gibt es in der aktuellen „Hörakustik“ und die Begründung zum Urteil lesen Sie hier.

Urlauber im Regen Entscheidung des MonatsSommerzeit ist Urlaubszeit. Dass das Urlaubsrecht ein kompliziertes Feld ist, hat jüngst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verdeutlicht. Zu entscheiden war in der Frage, ob ausstehende Urlaubstage abgegolten werden können, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wurde. Jessica Stannigel hat sich mit dem kuriosen Rechtsstreit in der aktuellen Ausgabe der Hörakustik beschäftigt. Das vollständige Urteil finden sie hier.


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